Die industriell verarbeiteten Lebensmittel ( Aufschnitt, Konserven, halbfertige Lebensmittel usw. ) enthalten fast immer Lebensmittelfarbstoffe. Diese können natürlich (z. B. Rote-Bete-Saft, Tintenfischfarbstoff, pflanzliche Auszüge, Koschenille), oder im Laboratorium hergestellte chemische Verbindungen sein. Leider werden letztere öfter verwendet, da sie in größeren Mengen und billiger produziert werden können. Im Prinzip sind keine von ihnen schädlich, aber es hängt davon ab, ob wir die tägliche zugelassene Menge einhalten. Also nehmen wir nicht zu viele farbstoffreiche Lebensmittel zu uns.
Es gibt verbotene „E“
Lebensmittelfarbstoffe werden mit „E“ gekennzeichnet unabhängig davon, ob sie natürlich, oder künstlich sind. Die Einordnung schützt auch die Kunden, da damit die Liste der in der EU verbotenen Lebensmittelfarbstoffe, die schon in kleineren Menge gesundheitsschädigende Wirkungen haben, einfacher verfolgt werden kann. Auf der Liste können Sie folgende Zusatzstoffe finden: E103, E105, E106, E107, E111, E121, E125, E126, E130, E152, E181, E197, E201, E236, E237, E238, E240, E264, E636, E637.
Seien Sei auf der Hut: außerhalb der EU können diese in Lebensmitteln benutzt werden! Falls wir importierte Produkte kaufen, prüfen wir immer den Code des Lebensmittelfarbstoffes!